Jede Stimme zählt
Die Europawahl rückt näher. Die zahlreichen Plakate mit politischen Parolen ziehen unsere Aufmerksamkeit zu sich. Nur in Deutschland werden sich nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes rund 60,8 Millionen Deutsche an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments beteiligen, davon etwa 3,9 Millionen junge Menschen, die erstmals wählen. Können die Freiwilligen, die zurzeit im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps im Ausland sind, ihre Stimmen auch abgeben? Diese Reportage ist ein Versuch die Antwort auf diese Frage zu finden.
Jeden Tag stehen wir vor der Wahl: Rührei oder ein weich gekochtes Ei zum Frühstück zu haben, zur Arbeit mit dem Auto oder mit dem Fahrrad zu fahren, im Urlaub am Strand in Spanien die Sonne zu genießen oder in den Alpen Zeit zu verbringen.
In dieser Woche stehen die Menschen, die einen europäischen Pass besitzen, vor einer anderen wichtigen Wahl: die Europawahl. Bei der Europawahl wird von europäischen Bürgern das Europäische Parlament für fünf Jahre gewählt. Das Europäische Parlament stellt ein wichtiges Gremium der Europäischen Union dar und bestimmt in welche Richtung der Staatenbund sich entwickeln wird. Zu den Aufgaben des Europäischen Parlaments gehören: Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, Entscheidung über internationale Abkommen, Kontrolle aller Organe der Europäischen Union, Wahl des Präsidenten/ der Präsidentin der EU-Kommission, Aufstellung des Haushaltsplans der EU. Mit anderen Worten bestimmt das Europäische Parlament die Grundlinien der europäischen Politik und vertritt mehr als 500 Millionen Menschen. Laut Angaben von merkur.de Portal sind 2019 für die Europawahl etwa 400 Millionen EU-Bürger wahlberechtigt. In meisten Ländern darf man mit 18 Jahren seine Stimme abgeben. Die Prozedur der Stimmenabgabe vor Ort ist klar, aber wie wählen die Menschen, die im Ausland sind? Die Frage ist sehr aktuell für die meisten europäischen Freiwilligen. Als Bespiel werfen wir einen Blick darauf, wie im Ausland lebende Deutsche wählen werden.
Wenn man nicht mehr in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet ist, hat man die Möglichkeit, an der Wahl per Briefwahl teilzunehmen. Zuerst soll man vor dem Wahltermin in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dazu ist ein spezielles Antragsformular, das man in den Botschaften oder Konsulaten bekommen oder online herunterladen kann, geeignet. Danach wartet man auf Wahlunterlagen, die ausgefüllt und zurückgesendet werden sollen. Das Wichtigste ist, alle Unterlagen rechtzeitig zu schicken. Falls man in Deutschland angemeldet bleibt, wird man automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und kann persönlich vor Ort wählen oder auch per Brief. Wie dieser Prozess in der Realität funktioniert habe ich einen Freiwilligen aus Spanien gefragt.
„Die kommende Europawahl 2019 wird für Europa ein wesentliches Ereignis sein. Es ist wichtig, dass jeder mitmacht. Alle Europäer sind für die weitere Entwicklung Europas zuständig. Leider kann ich diesmal meine Stimme bei der Wahl nicht abgeben, weil ich keine Möglichkeit hatte, rechtzeitig die Unterlagen zu schicken. Meiner Ansicht nach könnte man die Prozedur der Stimmenabgabe vereinfachen, damit mehrere Menschen, die im Ausland sind, an der Wahl beteiligt werden könnten. Online-Stimmabgabe per Mausklick könnte eine gute Alternative sein. In diesem Fall soll aber der Staat die Maßnahmen treffen, die die Transparenz der Wahl gewährleisten werden, aber das ist schon ein anderes Thema … Man darf nicht vergessen, dass jede Stimme zählt“.
Die letzten Wahlen fanden im Mai 2014 statt. Die höchste Wahlbeteiligung gab es damals in Belgien (89 % der Bevölkerung), die niedrigste in Kroatien (25%). Am 26. Mai werden Ergebnisse der Europawahl 2019 veröffentlicht werden.
Quellenangaben:
1. https://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies/european-parliament_de
2. https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/europawahl-2019/03_19_wahlberechtigte-deutschland.html
3. https://www.merkur.de/politik/europawahl-2019-alle-wichtigen-infos-zu-kandidaten-terminen-und-parteien-zr-11750013.html
4. https://www.abgeordnetenwatch.de/eu/wahlrecht-2019?gclid=EAIaIQobChMIwOmIoISq4gIVQeR3Ch1QfwBuEAAYASAAEgIdf_D_BwE
5. http://www.europarl.europa.eu/elections2014-results/de/turnout.html