Kein meme ist illegal
Im Dezember hat das Europäische Parlament einen neuen Gesetzentwurf im Bereich des Urheberrechts angenommen, der einen umstrittenen "Artikel 13", das so genannte "Meme-Verbot", enthält. Europa diskutiert den Artikel 13, junge Europäer sind ausgeflippt, Demonstrationen finden in verschiedenen Städten in Deutschland und anderen europäischen Ländern statt. Wir untersuchen, ob es einen Grund zur Panik gibt.
Bevor ich Europäischer Freiwilligen Dienst anfing, lebte ich mein ganzes Leben in verschiedenen nicht europäischen Ländern wie Armenien, Syrien, Jordanien, Russland, Georgien. In all diesen Ländern habe ich nie an das Urheberschutzrecht gedacht, als ich ein Poster für meine Arbeit oder Präsentation machte, oder ich habe nie daran gedacht, für das Anschauen von Online-Filmen oder das Herunterladen von Musik zu bezahlen. Jeder kann ganz einfach und kostenlos herunterladen, ansehen, hochladen, was er/sie will. Das ist der Grund, jetzt habe ich das Gefühl, dass ich auf einem anderen Planeten bin. Natürlich verstehe ich, wie schlimm es ist und wie alle Urheberrechte verletzt werden. Das ist Extremität in meiner Meinung. Aber was in Europa passiert, ist eine andere Art von Extremität.
Worum geht es in diesem Artikel?
Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt in der Modernisierung des Urheberrechtssystems. Die Gesetzgeber glauben, dass die bestehenden Vorschriften veraltet sind und die Autoren nicht vor Piraterie und Plagiaten schützen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Plattformen wie YouTube und Facebook mehr Verantwortung für veröffentlichte Inhalte übernehmen werden.
Derzeit löschen soziale Netzwerke nur Datensätze oder Clips, über die sich die Rechteinhaber beschwert haben. Langfristig müssen sie überwachen, ob jede Veröffentlichung gegen das neue Gesetz verstößt.
Was ist daran falsch?
Das Dokument besteht aus 17 Artikeln. Kritiker der Initiative sind am meisten beunruhigt über zwei Artikel: Nr. 11 ("Link Steuer") und Nr. 13 ("Meme Verbot").
Artikel 11 legt nahe, dass Aggregatoren für Nachrichten (wie Google News) die Anbietern für das Reposting von Nachrichten bezahlen müssen. Der Haken daran ist, dass die Kategorie der "Aggregatoren" theoretisch auch Benutzer mit einem großen Publikum von Abonnenten umfasst.
Artikel 13 lautet, dass Plattformen geschützte Inhalte entfernen sollten, aber es wird nicht festgelegt, wie solche Veröffentlichungen zu erkennen sind. Es gibt Bedenken, dass zu diesem Zweck automatische Filter eingesetzt werden. In diesem Fall werden die Memes als erstes vertrieben: Sie werden oft mit bekannten Bildern gemacht, auch mit solchen, die durch das Urheberrecht geschützt sind. Filmkritiken und YouTube-Reaktionen können ebenfalls illegal sein. Es ist nicht schwer zu verstehen, dass viele interessante Videos, Fotos, Memes und Humor der ganzen neuen Generation verloren gehen werden und wir nicht die Möglichkeit haben werden, sie an die kommenden Generationen weiterzugeben.
Artikel 12 wirft nicht weniger Fragen auf: Er besagt, dass das Recht, Fotos und Videos von Sportspielen zu veröffentlichen, dem Organisator des Turniers zusteht. Fußballmemes, Kickbacks und Selfies von der Tribüne verletzen diese Regel.
Was ist der nächste Schritt?
Das Dokument wird derzeit diskutiert, und drei Institutionen können Änderungen daran vornehmen: der Europäische Rat, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament.
Quellen
Lisa Hegemann: Und was wird jetzt aus dem Internet? In: ZEIT ONLINE. ZEIT ONLINE GmbH, 13. Dezember 2018, S. 1, abgerufen am 1. März 2019: „Onlinedienste sollen dafür zahlen, wenn sie Ausschnitte aus Presseartikeln verbreiten. […] Kritikerinnen und Kritiker sprechen hier von einer potenziellen „Linksteuer“, durch die sie grundsätzlich das Teilen von Texten im Netz in Gefahr sehen – auch wenn der Begriff missverständlich ist, weil es sich nicht um eine staatliche Abgabe handelt.“
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/tausende-menschen-demonstrieren-gegen-urheberrechtsreform-16045816.html
ZEIT ONLINE: EU-Urheberrechtsreform: EU-Justizausschuss stimmt umstrittenem Kompromiss zu. In: Die Zeit. 26. Februar 2019, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 3. März 2019]).