Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinigten Nationen gilt in der Intention universell. Doch wie verhält es sich, wenn der Staat nicht in der Lage ist, seiner Verpflichtung zur Bewahrung der Menschenrechte nachzukommen? Ist es gerechtfertigt, wenn andere Nationen an seiner Stelle für deren Bewahrung eintreten? Im Folgenden soll eine normative Abwägung militärischer Interventionen gemacht werden und im Anschluss ein persönliches Fazit gezogen werden.