Deutsche Sprache, schwere Strafe
Eine Betrachtung der deutschen Sprache aus französischer Perspektive.
Als europäische Freiwillige beklagen wir uns häufig darüber, wie schwer es doch sei, die Sprache unseres Gastlandes zu lernen. Aber warum nicht einfach mal den Spieß umdrehen und schauen, mit was für Problemen Leute zu kämpfen haben, die Deutsch als Fremdsprache lernen?
Für mich als Muttersprachlerin ist die deutsche Sprache natürlich etwas Intuitives. Das soll nicht heißen dass ich mich zu Schulzeiten nicht oft genug über bestimmte Rechtschreibregeln den Kopf zerbrochen hätte! Wie schwierig die deutsche Sprache aber tatsächlich ist, wurde mir erst klar, seitdem ich den Deutschunterricht einer französischen Schulklasse regelmäßig besuche.
Gerade für französische Kinder erscheint die deutsche Sprache häufig sehr verwirrend – zwischen Französisch und Deutsch gibt es noch einmal einen ungleich größeren Unterschied als zwischen Französisch und Spanisch (beides romanische Sprachen) oder Deutsch und Englisch (beides germanische Sprachen).
Es beginnt schon bei den Artikeln. Während im Englischen ein einfaches „the“ ausreicht, haben die Franzosen „le“ (männlich) und „la“ (weiblich). Im Deutschen gibt es nicht nur „der“ und „die“ sondern um die Verwirrung perfekt zu machen auch noch „das“! Erschwerend kommt hinzu, dass die Artikel sich nicht unbedingt logisch vom Wort ableiten lassen – so heißt es beispielsweise der Junge, aber das Mädchen.
Außerdem gibt es Buchstaben, die im Französischen nicht existieren. Zwar kennen französische Kinder die beiden Pünktchen über Buchstaben bereits (ë, ï), doch nicht über a, o und u. Auch das ß ist eine Herausforderung und wird allzu häufig mit dem kleinen b verwechselt.
Typisch für das Deutsche ist außerdem, dass häufig Wörter zusammengesetzt werden und so teilweise richtige „Wortmonster“ entstehen können. Das längste Wort in der französischen Sprache ist „anticonstitutionnellement“ (auf Deutsch: „verfassungswidrig). Das längste Wort im Deutschen, welches tatsächlich gebraucht wird (oder vielmehr wurde, das das entsprechende Gesetz inzwischen nicht mehr existiert): „Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung“.
Na da viel Spaß beim Deutschlernen!